10. April 2008

Nicht verhandelbar - Bundesregierung ignoriert Datenschutzbeauftragten


Austausch mit den USA von Fingerabdrücken, DNA-Spuren und Infos über politische Tätigkeit ist abgemachte Sache.

Von René Schulz

Für die Bundesregierung ist der mit den USA vereinbarte Austausch über »verdächtige« Bürgerinnen und Bürger praktisch nicht mehr verhandelbar. Das stellten Regierungsvertreter am Mittwoch im Innenausschuß des Bundestages ungeachtet der Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar klar. Dieser wies erneut darauf hin, daß der Datenschutz für Bundesbürger mit dem Vorhaben unterlaufen wird.

Das bereits im März von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit US-Ministern paraphierte Abkommen, das jW vorliegt, soll der »Bekämpfung und Verhinderung schwerwiegender Kriminalität« dienen. Zunächst wollen sich die Regierungen gegenseitig Daten zu Fingerabdrücken ihrer Staatsbürger zuspielen. Später sollen auch DNA-Spuren ausgetauscht werden. Schaar bemängelte Sitzungsteilnehmern zufolge insbesondere den fehlenden Rechtsschutz. Bundesbürger, die Auskunft über gespeicherte Datensätze bzw. ihre Löschung beantragen wollen, könnten dies nur auf dem Umweg über die Bundesregierung tun und nur dann, wenn sich diese das Bürgeranliegen zu eigen mache. Schaar wies darauf hin, daß seine Einwände gegen das Abkommen von der Regierung so gut wie gar nicht berücksichtigt worden seien.

Der Wortlaut des Abkommens entspricht der Art und Weise, wie USA und Bundsregierung ihren »Krieg gegen den Terror« führen: Unbegrenzt und unkontrolliert. So ist ein »Spontanaustausch« bei sogenannten »Gefährdern« vorgesehen, das heißt bei unbescholtenen Bürgern, bei denen die »Annahme« besteht, daß sie terroristische Straftaten »begehen werden« oder eine »Ausbildung« hierzu durchlaufen haben. Im Regelfall sollen Personenstandsdaten wie Meldeadresse und Ausweisnummern geliefert werden, der Austausch weiterer Daten ist aber ausdrücklich erlaubt. Brisant ist Artikel 12: »Personenbezogene Daten, aus denen die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften hervorgeht oder die Gesundheit und das Sexualleben betreffen«, dürften ebenfalls zur Verfügung gestellt werden, sofern sie »besonders relevant« sind. Nach jW-Informationen hat gestern nur die FDP-Fraktion nachgefragt, was Gewerkschaftszugehörigkeiten mit dem Antiterrorkampf zu tun haben sollten. Eine schlüssige Antwort seien die Vertreter der Bundesregierung schuldig geblieben, sie hätten aber klar eingeräumt, daß der Passus auf Druck der US-Seite in den Vertrag eingebaut worden sei.

Außerdem dürfen sämtliche Daten auch »für jeden anderen Zweck« neben der Terrorabwehr verwendet werden. Gespeichert bleiben die Daten »solange wie erforderlich«, soll Staatssekretär Peter Altmeier (CDU) gesagt haben. Ausdrücklich habe dieser den Modellcharakter des Vertrages für die EU betont. In der Präambel wird die Erwartung ausgedrückt, der Vertrag möge »als Beispiel für vergleichbare Abkommen« zwischen den USA und den EU-Staaten dienen. Angestrebt wird die Angleichung an den Prümer Vertrag, das heißt unumschränkter Austausch aller Polizeidaten. Das beträfe dann sämtliche drei bis vier Millionen allein in deutschen Fingerabdruck-Dateien gespeicherten Bürger – darunter sind automatisch sämtliche Asylantragsteller, aber auch alle, die jemals erkennungsdienstlich behandelt worden sind. Altmeier wies darauf hin, daß die Verhandlungen mit den USA bereits abgeschlossen seien. Der Bundestag kann damit bei der offenbar für Ende des Jahres anvisierten Abstimmung nur unverändert zustimmen oder ablehnen.

Der Ausschuß debattierte gestern auch über die Vorab-Übermittlung von Postdaten. In den letzten Wochen wurde bekannt, daß sämtliche Postdienstleister auf US-Vorgaben hin die »Verkehrsdaten« von Expreßpaketen aus Deutschland den amerikanischen Behörden mitteilen, also Angaben über Absender, Empfänger sowie Paketinhalt. Diese Daten, so Peter Schaar in einem jW vorliegenden Bericht, werden von der US-Heimatschutzbehörde sechs Jahre lang aufbewahrt, bei dem bekannt niedrigen Datenschutzniveau dort. Die USA wollen die Regelung auf einfache Briefsendungen ausdehnen, hiergegen hat die Bundesregierung allerdings Widerstand angekündigt.
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