27. September 2007

Dem Rechtsstaat vor der UN eine klare Absage erteilt


Angela Merkels endgültiger Abschied von der Demokratie

Es ist ein Prinzip demokratischer Rechtssprechung, einen Beschuldigten bis zum rechtskräftigen Beweis des Gegenteils als unschuldig zu betrachten. Die Beweise sind von den Klägern zu erbringen. Man nennt das “Unschuldsvermutung” und weil es ein bedeutendes Grundrecht ist, wurde es in Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert.

Aus totalitären Regimen kennt man die Umkehr dieses Prinzips: Jemand gilt als schuldig, solange er die ihm zur Last gelegten “Vorwürfe” nicht entkräften kann. Die Absurdität eines solchen Verfahrens und der Mangel an Rechtsstaatlichkeit erklären sich von selbst.

Wie ist vor diesem Hintergrund die Aussage der deutschen Regierungschefin bei der UN-Generalversammlung zu werten? “Nicht die Welt muss Iran beweisen, dass der Iran die Atombombe baut. Iran muss die Welt überzeugen, dass es die Atombombe nicht will.”

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